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   SG Augsburg, 23.09.2014 - S 6 KR 529/12   

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https://dejure.org/2014,29411
SG Augsburg, 23.09.2014 - S 6 KR 529/12 (https://dejure.org/2014,29411)
SG Augsburg, Entscheidung vom 23.09.2014 - S 6 KR 529/12 (https://dejure.org/2014,29411)
SG Augsburg, Entscheidung vom 23. September 2014 - S 6 KR 529/12 (https://dejure.org/2014,29411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung einer "multimodale Schmerztherapie" nur bei fachärztlicher Behandlungsleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.07.2013 - B 3 KR 7/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Voraussetzungen für die Vergütung einer

    Auszug aus SG Augsburg, 23.09.2014 - S 6 KR 529/12
    Dieser verfügt nach den Erkenntnissen des Gerichts (siehe auch Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 25.03.2014 - S 6 KR 239/13 -) zwar über die erforderliche Zusatzbezeichnung "spezielle Schmerztherapie", er war aber im streitigen Zeitraum nicht in dem erforderlichen Zeitumfang in dem Haus der Klägerin anwesend, um eine Behandlungsleitung entsprechend dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18.07.2013 - B 3 KR 7/12 R - zu übernehmen.
  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 2/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für Krankenhausbehandlung

    Auszug aus SG Augsburg, 23.09.2014 - S 6 KR 529/12
    Der von der Beklagten durchgeführten Verrechnung steht auch nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen, weil dieser voraussetzt, dass Umstände vorliegen, die das Verhalten des Abrechnungspartners als illoyal erscheinen lassen (siehe hierzu Urteil des BSG vom 02.07.2014 - B 1 KR 2/13 R -).
  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 52/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auffälligkeit einer Krankenhausabrechnung -

    Auszug aus SG Augsburg, 23.09.2014 - S 6 KR 529/12
    Da der Klägerin jedoch mit Schreiben vom 22.06.2011 der Prüfauftrag des MDK angezeigt worden ist, wäre ohnehin auch von einem fristgerechten Auftrag gemäß § 275 Abs. 1c Satz 2 SGB V auszugehen gewesen (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 18.12.2013 - B 1 KR 52/12 R -).
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